Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | KV Pinneberg, LAG Verkehr, Heinz-Hermann Ingwersen (KV NMS), KV Rendsburg, KV Storman, Ann Kathrin Tranziska, Dieter Schott (KV Pinneberg) (Bündnis 90/Die Grünen SH) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.10.2019, 00:02 |
M 1-5 & 7 NEU: „Bündnis für Verkehrswende“ und „Mobilitätswendegesetz“ in Schleswig-Holstein
Antragstext
„Bündnis für Verkehrswende“ und „Mobilitätswendegesetz“ in Schleswig-Holstein
Die Landtagsfraktion wird aufgefordert gemeinsam mit der LAG Verkehr sowie
anderen Gremien, Vereinen und Verbänden, ein „Bündnis für Verkehrswende“ in
Schleswig Holstein zu gründen und die Inhalte für ein „Mobilitätswendegesetz“
vorzubereiten. Darüber hinaus setzen sich Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass
im neuen Landesnahverkehrsplan deutlichere Ausweitungen des Schienen- und ÖPNV
Angebotes verankert werden. Die zu planenden Veränderungen sollen einen
spürbaren Beitrag zu den für das Jahr 2030 formulierten Klimaschutzzielen
leisten.
Folgende Punkte sollen hier berücksichtigt und vorangetrieben werden:
1. Eine koordinierte und verbesserte regionale und landesweite
Nahverkehrsplanung im Sinne der Verkehrswende. Hierzu gehören:
- eine Analyse, in welchen Bereichen die größten Emissionseinsparpotenziale
bestehen
- eine umfassende Betrachtung aller Mobilitätsformen verschiedener
Lebensbereiche
- Betrachtung und ggfs. Anpassung anderer Rechts- und Gesetzesbereiche (z.B.
Öffentliches Recht, Baurecht, Raumordnungsgesetz), um den Ausbau und die Nutzung
von emissionsarmen Mobilitätsformen auch dort zu verankern
- die Definition messbarer Ziele zu Verkehrswende und Klimaschutz sowie die
Festlegung von Sanktionsmöglichkeiten
- Mehr Anreize für mehr Nutzung von ÖPNV-Angeboten und Fahrgemeinschaften (bspw.
Von Arbeitgeberseite aus)
2. Eine landesweite Neuorientierung in der Verkehrswegeplanung, bei der
Busspuren, Fahrradwege/-straßen, E-Roller sowie Fußgängerwege umfassend
berücksichtigt werden, sowie die (nach Prüfung erfolgende) Anpassung anderer
Gesetze wie Baurecht und Straßenverkehrsrecht.
3. Auf Bundesebene ein Moratorium für den Ausbau der A23 (Spurerweiterung), zu
erreichen. Weitere Straßenbaugroßprojekte, die über eine Instandsetzung
hinausgehen, sollen überprüft werden.
4. Ausbau des Schienennetzes, Verdichtung der Taktung der bestehenden
Verbindungen sowie weitere ergänzende Maßnahmen, etwa die Reaktivierung
stillgelegter Bahnstrecken mindestens nach Maßgabe unserer Strategie Netz25+ und
des Sondergutachtens der Landesregierung zur Schienenstrategie.
5. Eine Stärkung des ÖPNV durch Programme für die Ausbildung von Fachkräften,
eine Förderrichtlinie für mehr Elektromobilität/Wasserstofftechnologie im Land
und die Finanzierung entsprechender Infrastruktur.
6. Erhöhung der Landesmittel um 10 Mio Euro jährlich ab 2020 für die
Angebotserweiterung im kommunalen, regionalen und kreisübergreifenden ÖPNV-Netz
(Bus), u.a. neue Linien, Verdichtung der Taktung und Verkürzung der Fahrtzeiten
durch ein koordiniertes Schnellbus- und Zubringer-System. Ggf. ist hierbei das
ÖPNVG anzupassen.
7. Die Fortführung und Intensivierung des Elektrifizierungsprogramms MOIN.SH für
Schienennetz und Fahrzeugflotte.
8. Einbeziehung innovativer Mobilitätsformen, insbesondere in Städten und der
Metropolregion. Insbesondere soll es eine Machbarkeitsstudie geben, die die
Sinnhaftigkeit und Kosten von Seilbahntrassen alternativ zu Straßen oder auch
Eisenbahnstrecken bewertet.
9. In einem ersten Schritt wurde auf dem LPT im April 2019 die Einführung eines
Bildungstickets auf den Weg gebracht. In einem zweiten Schritt setzten wir und
für eine Vereinfachung und Vergünstigung des bestehenden Tarifsystems im
Regionalbereich und perspektivisch für die Einführung eines landesweiten 365 €
Tickets, bzw. 120 € Tickets im Nahbereich ein.
10. Spürbare Stärkung der Nahmobilität insbesondere Fahrradfahren und zu Fuß
gehen durch den verstärkten Ausbau von Radwegen und Bike & Ride Stationen sowie
den Bau kreuzungsarmer Radschnellrouten und die Verbesserung der
Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im ÖPNV.
11. Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern für Gewerbetreibende
und für private Haushalte.
In den kommenden Jahren müssen entscheidende Weichen gestellt werden, um unsere
Natur zu schonen und dem Klimawandel wirksam zu begegnen. Dazu gehört auch ein
klares Bekenntnis zur Verkehrswende in Kommunen, Kreisen und Land. Tragfähige
Strategien, Konzepte und Investitionen in Schienen, den öffentlichen Nahverkehr
sowie in Fahrradwege sind nötig. Während in den anderen Sektoren bereits große
Fortschritte beim Klimaschutz erreicht wurden, steigt der CO2-Ausstoß im
Verkehrssektor immer noch an. Auch die Folgekosten des Verkehrssektors sind mit
ca. 150 Milliarden € pro Jahr enorm.
Nur mit einer massiven Erhöhung des Marktanteils des Umweltverbundes mit einer
Mobilitätsgarantie auf der Basis Starker Linien und flexibler Bedienung vor Ort
kann bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts eine nachhaltige Reduzierung der CO2-
Emissionen des Verkehrs erreicht werden. So schützen wir nicht nur das Klima,
sondern steigern auch die Lebensqualität für die Menschen in unserem Land
zwischen den Meeren.
Begründung
erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Petra Kärgel
Änderungsanträge
- M 1-5 & 7 NEU.1 (Andreas Tietze, Eingereicht)
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